Das Gesetz verpflichtet Geschäfte mit mehr als 200 m² Fläche zur Rücknahme leerer Verpackungen. Nach den neuen Regeln können leere Verpackungen im Geschäft abgegeben werden, um das zuvor gezahlte Pfand zurückzuerhalten. Geschäfte unter 200 m² können dem System freiwillig beitreten.
Auf Einweg-Plastikflaschen bis 3 Liter, Mehrweg-Glasflaschen bis 1,5 Liter und Metalldosen bis 1 Liter wird ein Pfand erhoben, dessen Höhe per Verordnung festgelegt wird.